Eine Betreuung von 20 Stunden in der Woche steht jedem Kind zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr zu und wird vom Landkreis Rastatt mit 7,50€/Stunde gefördert!
Sie erhalten vom Jugendamt - Besondere Soziale Dienste - alle Anträge, die Sie benötigen. Hier wird auch Ihr einkommensabhängiger Elternanteil berechnet.
Den individuellen Zuschuss erfahren Sie bei Ihrer Heimatgemeinde.
Ein Kind, welches in Kuppenheim wohnhaft ist, wird beispielsweise mit 1,50€ bezuschusst.
Ich bekomme von Ihnen einen monatlichen Pauschalbetrag, der auch dann bezahlt wird, wenn ich Urlaub habe, krank bin oder Sie Ihr Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht zu mir bringen können. Dieser reduziert sich durch den Zuschuss der Heimatgemeinde.
Um die Betreuung eines Babys übernehmen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Setzen Sie Sich diesbezüglich mit mir in Verbindung.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.